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Wassergebühren
Wasseranschlussabgabe
Die Wasseranschlussabgabe ergibt sich aus dem Produkt der Berechnungsfläche und dem Einheitssatz.
Die Berechnungsfläche bei Wohngebäuden wird wie folgt ermittelt:
Die Hälfte der bebauten Fläche wird mit der um ein erhöhten Anzahl der mit Wasser zu versorgenden Geschoße multipliziert. Zu diesem Produkt werden noch 15 % der unbebauten Fläche (max. von 500,00 m²) hinzugerechnet.
Beispiel:
Grundstücksgröße: 1.000 m²
Wohnhaus: 120 m² bebaute Fläche
angeschlossene Geschoße: KG, EG und DG
Einheitssatz: € 5,81
Ermittlung der Berechnungsfläche:
120 m² : 2 x (3+1) + (500,00 m² x 15 %) =
60 x 4 + 75 = 315 m² Berechnungsfläche
Wasseranschlußabgabe:
315 m² x € 5,81 = € 1.830,15 (exkl. Ust.)
Ergänzungsabgabe:
Ändert sich die Größe des Grundstückes, des Hauses, oder die Anzahl der angeschlossenen Geschoße, so ändern sich die Berechnungsgrundlagen für die Anschlussabgabe und es wird die Vorschreibung einer Ergänzungsabgabe erforderlich. Bitte kontaktieren Sie in diesen Fällen das Wasserwerk und erstatten Sie eine Veränderungsanzeige.
Bereitstellungsgebühr:
Für die Bereitstellung von Wasser ist jährlich eine Bereitstellungsgebühr zu entrichten. Diese berechnet sich nach der Höhe der bereitgestellten Menge und beträgt in Waidhofen/Ybbs derzeit € 35 pro m³/h bereitgestellter Menge (= Wasserzählerleistung) - für einen normalen Hausanschluss also € 105 + 10 % Ust. im Jahr.
Wasserbezugsgebühr:
Für die Lieferung und Qualitätssicherung von Wasser ist der sogenannte "Wasserpreis" zu entrichten. In Waidhofen/Ybbs werden derzeit € 1,32 (+ 10 % Ust.) pro Kubikmeter gelieferter Wassermenge verrechnet. Die Vorschreibung ergeht quartalsweise (1/4-Jährlich) nach dem durchschnittlichen Vorjahresverbrauch. Die Endabrechnung erfolgt im Februar nach der Zählerablesung.