Spätestens vor Ablauf eines Jahres müssen die hinterlegten Kennzeichentafeln wieder abgeholt werden. Sie können auch eine neuerliche Hinterlegung beantragen.
Sie müssen Ihre Kfz-Versicherungsgesellschaft kurz vor der Wiederausfolgung der Kennzeichen darüber informieren, dass Sie die Kennzeichen wieder verwenden wollen.
Sie erhalten eine Versicherungsbestätigung, die Sie für die Ausfolgung bei der Zulassungsstelle benötigen.
Erst wenn die Kennzeichentafeln mindestens 45 Tage hinterlegt wurden, ist für den Hinterlegungszeitraum keine motorbezogene Versicherungssteuer zu entrichten.
Jene Zulassungsstelle, bei der die Kennzeichentafeln hinterlegt wurden
Wenden Sie sich mit den erforderlichen Unterlagen an die Zulassungsstelle, bei der die Kennzeichentafeln hinterlegt wurden. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.
Nach Vorlage der Versicherungsbestätigung und den anderen erforderlichen Unterlagen werden Ihnen die Kennzeichentafeln ausgefolgt.
Für die Ausfolgung hinterlegter Kennzeichentafeln fallen keine Gebühren an.
Quelle: HELP.gv.at
