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Behördenwegweiser - Kfz

Hinterlegung von Kennzeichen

Allgemeine Informationen

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Kfz-Kennzeichentafeln vorübergehend zu hinterlegen, wenn Sie beispielsweise

  • für ein paar Monate im Ausland tätig sind oder
  • Ihr Fahrzeug im Winter nicht benötigen bzw. verwenden wollen.
TIPP

Während der Zeit der Hinterlegung fallen keine Kosten für Kfz-Steuer an. Gleichzeitig wird empfohlen, schon bei der Hinterlegung bei der Versicherung nachzufragen, wie lange das Kennzeichen hinterlegt werden muss, damit für den Zeitraum keine Versicherungsprämie zu entrichten ist.

HINWEIS
Bei Wechselkennzeichen ist es nicht möglich, dass einzelne Fahrzeuge "stillgelegt" werden können.

Fristen

Erst wenn die Kennzeichentafeln mindestens 45 Tage hinterlegt wurden, ist für den Hinterlegungszeitraum keine motorbezogene Versicherungssteuer zu entrichten.

Zuständige Stelle

Eine Zulassungsstelle, die für Ihren Wohnbezirk ermächtigt ist

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich mit den erforderlichen Unterlagen an eine Zulassungsstelle. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.

Sie erhalten eine Bestätigung der Hinterlegung, welche Sie Ihrer Versicherung zukommen lassen sollten.

Erforderliche Unterlagen

Kosten

Für die Hinterlegung fallen keine Gebühren an.

Zusätzliche Informationen

Fahrzeuge ohne Kennzeichentafeln dürfen auf öffentlichen Verkehrsflächen nicht abgestellt werden.

Rechtsgrundlagen

Stand: 24.01.2013
Hinweis .
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Transparente Grafik zwecks Webanalyse

Quelle: HELP.gv.at

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