Sie haben die Möglichkeit, Ihre Kfz-Kennzeichentafeln vorübergehend zu hinterlegen, wenn Sie beispielsweise
Während der Zeit der Hinterlegung fallen keine Kosten für Kfz-Steuer an. Gleichzeitig wird empfohlen, schon bei der Hinterlegung bei der Versicherung nachzufragen, wie lange das Kennzeichen hinterlegt werden muss, damit für den Zeitraum keine Versicherungsprämie zu entrichten ist.
Erst wenn die Kennzeichentafeln mindestens 45 Tage hinterlegt wurden, ist für den Hinterlegungszeitraum keine motorbezogene Versicherungssteuer zu entrichten.
Eine Zulassungsstelle, die für Ihren Wohnbezirk ermächtigt ist
Wenden Sie sich mit den erforderlichen Unterlagen an eine Zulassungsstelle. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.
Sie erhalten eine Bestätigung der Hinterlegung, welche Sie Ihrer Versicherung zukommen lassen sollten.
Für die Hinterlegung fallen keine Gebühren an.
Fahrzeuge ohne Kennzeichentafeln dürfen auf öffentlichen Verkehrsflächen nicht abgestellt werden.
Quelle: HELP.gv.at
